Allgemeine Geschäftsbedingungen
Abschluss des BeherbergungsvertragesAuszug aus dem Hotel- und Gaststättenrecht
Reservierungsanfragen sollen folgende Angaben enthalten, Name, Anschrift, Ankunft- und Abreisedatum, Anzahl der Personen und Verpflegungswunsch.
Der Abschluss des Beherbergungsvertrages schriftlich oder mündlich ist für beide Seiten verbindlich.
Zahlung
Anzahlungen die für eine Terminoption stehen sind innerhalb der vereinbarten Frist spesenfrei auf das Konto 6059935 der Sparkasse Stockach BLZ 690 517 55 zu überweisen. Sollte die Anzahlung nicht fristgerecht eingehen wird der Termin anderweitig vergeben. Die Zahlung für den Aufenthalt im Gästehaus Bodman ist spätestens am Abreisetag fällig. Keine Kreditkarten.
Die Restzahlung ist spätestens am Anreistag zu leisten. Keine Kreditkarten. Bei verspäteter Zahlung der Rechnung, z.B. nach der Freizeit, berechnen wir eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von € 20,-.
Stornierung
Die Stornierung des Beherbergungsvertrages muss schriftlich erfolgen. Sofern laut Beherbergungsvertrag keine andere Stornierungsfrist vereinbart wurde, muss die Absage mindestens 12 Wochen vor dem geplanten Anreisetag im Gästehaus Bodman eingegangen sein. Die Berichtigung der Teilnehmerzahl muss mindestens 8 Wochen vor dem geplanten Anreisetag eingegangen sein.
Das Gästehaus Bodman ist berechtigt, gegenüber angemeldeten Gästen wegen Nichtverfügbarkeit der zugesagten bzw. der vereinbarten Leistungen bis 8 Wochen vor dem Anreisetag vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten. Wir verpflichten uns unverzüglich die Gäste von der Nichtverfügbarkeit zu unterrichten. Bereits erbrachte Anzahlungen werden umgehend erstattet.
Ausfallzahlung
Wenn die vorgenannte Fristen nicht eingehalten werden oder zwischen der Zahl der angemeldeten und den angereisten Gästen eine Minderung um mindestens 10 % eintritt oder die Gäste gar nicht anreisen, ist als Schadensesatz pro Person und Tag ein Betrag. bei Übernachtung / Frühstück in Höhe von 90%, bei Halbpension in Höhe von 80% und bei Vollpension und Sondertarifen (wie Schullandheim und Sozialtarife) in Höhe von 70% zu leisten, es sei denn der Kunde bzw. Gast oder das Gästehaus Bodman weisen einen geringeren oder höheren Schaden nach.
Preise
Grundlage der Preise ist die aktuelle Preisliste des Gästehauses Bodman.
Haftung
Gäste die aus eigenem Verschulden Schäden an Gebäuden oder am Inventar verursachen, sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Schadensersatz verpflichtet. Geringere Schäden, werden sofort bei Abreise vor Ort abgerechnet.
Haftung bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen kann nicht übernommen werden.
Für Schäden an Fahrzeugen und Fahrrädern die sich auf dem Gelände des Gästehauses Bodman befinden wird nicht gehaftet.
Bei Gruppen ist die Gruppenleitung für entstandene Schäden und für die Einhaltung der Hausordnung verantwortlich. Die Hausordnung des GH Bodman ist Bestandteil der AGB.
Erfüllungsort
Gerichtsstand
Für alle mit dem Vertragsverhältnis zusammenhängenden Fragen ist Bodman.
Amtsgericht Stockach